Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

 Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Unterhaltungsmedien durch Schülerinnen und Schüler gerät verstärkt in den Fokus der öffentlichen Medien. Einige Länder, wie zum Beispiel Frankreich und Italien, sprachen bereits ein landesweites Handyverbot an Schulen aus.

In Nordrhein-Westfalen gehört es zur Eigenverantwortlichkeit der Schulen, dass sie selbstständig Regelungen für die Nutzung von Handys festlegen können. Sie dürfen die Nutzung auf dem Schulgelände und im Unterricht einschränken oder sogar verbieten. 

 Die Schulkonferenz der Schule am Wilzenberg, beschloss in ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2024 eine Veränderung der Regeln für die Handynutzung. Die Nutzung der Handys im Vormittagsbereich ist nicht mehr gestattet. In den Mittagspausen bleibt die Nutzung der Handys eingeschränkt möglich.

 Im Einzelnen lauten die Regeln jetzt wie folgt:

 Unterhaltungsmedien jeglicher Art und Handys müssen im Gebäude (Schulgebäude, Mensa, Sporthalle) ausgeschaltet sein. Kopfhörer sind aus bzw. von den Ohren zu nehmen.

  1. Vor Beginn des Unterrichts müssen die Handys unaufgefordert in der Handygarage abgelegt werden.
  2. In den Vormittagspausen ist die Nutzung der Geräte nicht erlaubt. Die Handys dürfen in der Mittagspause im Spiele- und „Kioskbereich“ der Mensa, in der Teeküche und auf dem Schulhof benutzt werden. Lautsprecher/Boxen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  3. Jegliche Aufnahmen von Bild, Film oder Ton sind auf dem gesamten Schulgelände während des Schultages untersagt und nur zu Unterrichtszwecken mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.

 

An den Konsequenzen im Falle von Verstößen wurden keine Änderungen vorgenommen.

Sie finden den kompletten Mediennutzungsvertrag hier. 

Jeder Schüler und jede Schülerin ist aufgefordert, diese neuen Regelungen zu respektieren und verantwortungsvoll umzusetzen. Jeder einzelne trägt dazu bei, weitere Verschärfungen zu vermeiden!

 Bitte geben Sie Ihrem Kind den unterschriebenen Abschnitt zur Abgabe bei den Klassenleitungen wieder mit in die Schule. Bei Nichtzustimmung wird den Schülerinnen und Schülern die Nutzung oben genannter Geräte in der Schule untersagt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Ansgar Nückel

Schulleiter


 

Wir benutzen Cookies
Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie und der Verwendung von Cookies einverstanden.