Für die Anmeldung ihres Kindes an der Schule am Wilzenberg können sie das folgende Formular herunter laden und in aller Ruhe schon zu Hause ausfüllen. Zur Beantwortung von Fragen steht ihnen das Sekretariat zur Verfügung.

Die Angaben werden gemäß der aktuell gültigen Datenschutzverordnung und die Fragen zum Zusammenleben der Elternteile gemäß der aktuellen Rechtsprechung und des BGB erhoben. Die Speicherung der Daten erfolgt elektronisch, auf Karteikarten und in Akten. Die weitere Datenverarbeitung richtet sich nach den Vorschriften des Schulgesetzes NRW sowie den gegebenenfalls ergänzenden Bestimmungen der Datenschutzverordnung Schule. Sie haben gemäß Schulgesetz NRW ein Recht auf unentgeltliche Auskunft und Akteneinsicht.

 

Erstellt: 26. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 09. Januar 2025

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet in §43 die Erziehungsberechtigten, der Schule schriftlich den Grund für ein Schulversäumnis mitzuteilen:

  (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen
nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so be-
nachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den
Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unter-
richt aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von
den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein
schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Für diese schriftliche Mitteilung können Sie gerne das hinterlegte Formular benutzen, das sie ausdrucken, mit ihren persönlichen Daten ergänzen und ihrem Kind zur Schule mitgeben.

 

 

Erstellt: 26. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2020

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen macht zur Beurlaubung eines Schülers oder einer Schülerin in §43 die folgende Aussage:

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler 
auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres
vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen
Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

Für den Antrag auf Befreiung vom Unterricht können Sie gerne das hinterlegte Formular benutzen, das sie ausdrucken, mit ihren persönlichen Daten ergänzen und ihrem Kind zur Schule mitgeben.

 

Erstellt: 26. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2020

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