Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen macht zur Beurlaubung eines Schülers oder einer Schülerin in §43 die folgende Aussage:

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler 
auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres
vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen
Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

Für den Antrag auf Befreiung vom Unterricht können Sie gerne das hinterlegte Formular benutzen, das sie ausdrucken, mit ihren persönlichen Daten ergänzen und ihrem Kind zur Schule mitgeben.

 

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