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Änderung der Testverfahren in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfale
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Ministerium für Schule und Bildung teilt in der Schulmail vom 17.2.2022 folgendes mit:
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen aufgehoben. Zukünftig müssen also nur noch solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).
Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.
Die Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) wird fortgeführt.
Wir testen in der Woche nach den freien Karnevalstagen am Dienstag und Donnerstag. In der folgenden Woche kehren wir zum gewohnten Testrhythmus (Montag-Mittwoch-Freitag) zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Nückel
(kommissarischer Schulleiter)