Hier wollen wir, vor allem für alle Eltern, Tipps, Anlaufstellen und Infos aus dem Netz zur Erziehung ihrer Kinder bereitstellen.

Vielleicht sind ja neue und interessante Links für sie dabei.

 

 

Bildungs- und Teilhabepaket

 

 Informationen und Formulare der Stadt Schmallenberg

ADHS-Deutschland

 

ADHS-Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Selbsthilfeverein mit ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene.

Bildungsportal

 

Das Bildungsportal des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Menübestell-System

  Bestellsystem (online) der Mensa

Schmallenberg-Unternehmen-Zukunft e.V.

 

Job-, Ausbildungs- und Praktikumsbörse

Azubi-Kompass Südwestfalen

 

Der Deutsche Azubi-Kompass ist der praktische Leitfaden für die erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Die große Vielfalt an Informationen zur Berufswahl, der erfolgreichen Bewerbung, Mustern zu Bewerbungsunterlagen, wissenswertem zu Rechten und Pflichten als Azubi und wertvollen Tipps von Arbeitgebern und Ausbildungsleitern machen den Deutschen Azubi-Kompass zu einer besonders geschätzten Informationsquelle für Schulabgänger.

 

Hinweis:

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
 
Sollten Sie auf den Seiten, auf die vom Webauftritt der Schule-am-Wilzenberg aus verwiesen wird, bedenkliche oder rechtswidrige Inhalte feststellen, ist die Schulleitung für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
 
Erstellt: 29. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 03. August 2020

Hier finden sie Links zu Webseiten mit informativem Inhalt.

Stadt Schmallenberg   Die Website der Stadt Schmallenbergverwaltung
Veranstaltungen   Veranstaltungen im Stadtgebiet Schmallenbergs
Radio Sauerland   Der lokale Radiosender für das Sauerland.
WAZ   Der Internetauftritt der WAZ-Gruppe
Hochsauerlandkreis   Informationen der Kreisverwaltung
Bez-Reg Arnsberg   Website der Bezirksregierung in Arnsberg
Kreissportbund   Dachorganisation der 470 Sportvereine im Hochsauerlandkreis
Schmallenberg-Unternehmen-Zukunft e.V.   Job-, Ausbildungs- und Praktikumsbörse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
 
Sollten Sie auf den Seiten, auf die vom Webauftritt der Christine-Koch-Schule aus verwiesen wird, bedenkliche oder rechtswidrige Inhalte feststellen, ist die Schulleitung für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
 

 

Erstellt: 29. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 02. Juli 2020
Erstellt: 26. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 02. Juli 2020

Für die Anmeldung ihres Kindes an der Schule am Wilzenberg können sie das folgende Formular herunter laden und in aller Ruhe schon zu Hause ausfüllen. Zur Beantwortung von Fragen steht ihnen das Sekretariat zur Verfügung.

Die Angaben werden gemäß der aktuell gültigen Datenschutzverordnung und die Fragen zum Zusammenleben der Elternteile gemäß der aktuellen Rechtsprechung und des BGB erhoben. Die Speicherung der Daten erfolgt elektronisch, auf Karteikarten und in Akten. Die weitere Datenverarbeitung richtet sich nach den Vorschriften des Schulgesetzes NRW sowie den gegebenenfalls ergänzenden Bestimmungen der Datenschutzverordnung Schule. Sie haben gemäß Schulgesetz NRW ein Recht auf unentgeltliche Auskunft und Akteneinsicht.

 

Erstellt: 26. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 09. Januar 2025

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet in §43 die Erziehungsberechtigten, der Schule schriftlich den Grund für ein Schulversäumnis mitzuteilen:

  (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen
nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so be-
nachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den
Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unter-
richt aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von
den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein
schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Für diese schriftliche Mitteilung können Sie gerne das hinterlegte Formular benutzen, das sie ausdrucken, mit ihren persönlichen Daten ergänzen und ihrem Kind zur Schule mitgeben.

 

 

Erstellt: 26. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2020

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen macht zur Beurlaubung eines Schülers oder einer Schülerin in §43 die folgende Aussage:

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler 
auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres
vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen
Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

Für den Antrag auf Befreiung vom Unterricht können Sie gerne das hinterlegte Formular benutzen, das sie ausdrucken, mit ihren persönlichen Daten ergänzen und ihrem Kind zur Schule mitgeben.

 

Erstellt: 26. November 2015 Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2020

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