Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

 

bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz, entscheiden Sie als Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für Ihr Kind jeweils zumutbar ist. 

 

In diesem Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten. 

 


 

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